Grundwasserschutz

Die Entwicklung der Wasserqualität wird ständig mit wachsamen Augen beobachtet. Zu diesem Zweck wurde 1998 die Trinkwasserschutz Ges.b.R. gegründet, welche einen Wasserschutzexperten beschäftigt. Die Aufgabe dieses Mitarbeiters ist unter anderem die Überprüfung der behördlich angeordneten Auflagen im Regionalprogramm Steiermark. Die Trinkwasserqualität wird neben den internen Kontrollen auch laufend von externen, behördlich autorisierten Untersuchungsanstalten kontrolliert und überwacht.


Brunnen-Vorfeldmonitoring

In den Einzugsgebieten der 12 Brunnenanlagen wurden insgesamt 7 Vorfeldpegel errichtet, welche seit März 2014 Daten liefern. Die Onlinemesswerte überwachen die Entwicklung der allgemeinen Wasserqualität, welche durch eine Veränderung der Leitfähigkeit („Chemie“) bzw. des Sauerstoffgehaltes („Bakteriologie“) angezeigt wird. Darüber hinaus erfolgt eine quartalsmäßige Mindestuntersuchung nach der Trinkwasserverordnung und eine jährliche Untersuchung auf ausgewählte Pestizide und deren Metaboliten. Das qualitative Untersuchungsprogramm wurde mit JR-AquaConSol entwickelt.

Diese systematische Eigenüberwachung der Grundwasserqualität verschafft der LFWV GmbH einen erheblichen Zeitvorsprung, um bei ev. Problemen mit der Grundwasserqualität rasch und angemessen handeln zu können.


Grundwasserschutzprogramm Graz bis Bad Radkersburg seit 1. Jänner 2016 in Kraft

Mit 1. Jänner 2016 trat das Grundwasserschutzprogramm Graz bis Bad Radkersburg (rd. 460 km2) in Kraft und hat im Gegenzug die kleinräumig unterschiedlichen Verbote und Gebote (10 Wasserschongebiete) aufgehoben. Dieser neue Ansatz vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung gewährt den flächendeckenden Schutz der drei im Gebiet vorkommenden Grundwasserkörper. In einem von Univ.-Prof. Rektor Harald Kainz geleiteten Optimierungs-Prozess wurden durch den Einsatz eines Lenkungsausschusses (Führungsgremium) sowie von fünf Arbeitsgruppen (alle behördlich relevanten Stellen und Interessenvertreter waren eingebunden) an einer Neuausrichtung dieser Verordnung gearbeitet , welche mit 1. September 2018 in Kraft trat (LGBl Nr. 24/2018). Als Grundlage für die Stickstoffdüngung wurden sechs Düngeklassen auf Basis der Feldkapazität („Wasserspeichervermögen der Böden“) eingeführt.

Unter Einbindung der Wissenschaft wurde eine gesetzliche Grundlage geschaffen, die bei Einhaltung durch die praktizierenden Landwirte eine gute Grundwasserqualität gewährt und die Koexistenz von Wasser- und Landwirtschaft ermöglicht.

Wir leben für Wasser